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Reisebedingungen - Alpintravel  

 
 

Allgemeine Vertrags- und ReisebedingungenHeliski/Snowboard Gudauri Kaukasus

Die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen der ALPIN TRAVEL GmbH, CH 8880 Walenstadt, und dem Reiseteilnehmer. Vorbehältlich abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen geregelt. Bei allen vermittelten Flug-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften.

1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine frühzeitige Buchung.

2. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung von EUR 1000.- innert 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 40 Tage vor Abreise fällig. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reiseteilnehmer eine Bestätigung/Rechnung. Die Reisedokumente erhalten Sie ca. 10 Tage vor Abreise, in jedem Fall erst nach Eingang Ihrer Restzahlung. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Reisedokumente nicht verpflichtet, können vom Reisevertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3. Preise, Preisanpassungen
In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge), aus neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder aus Wechselkursänderungen.
Falls wir den vereinbarten Preis aus obigen Gründen ändern müssen, wird Ihnen die Erhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Eine Annulation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Bis 91 Tage vor Abreise beträgt die Annulationsgebühr EUR 200.- pro Person. Für Aenderungen (Namensänderung, Aenderung des Reisedatums, Umbuchung, Annulation) beträgt die Bearbeitungsgebühr EUR 60.- pro Person, jedoch max. EUR 120.- pro Auftrag. Bei kurzfristigen Annulationen gelten folgende Gebühren pro Person:

90 - 61 Tage vor Abreise 30 %
60 - 31 Tage vor Abreise 50 %
30 - 06 Tage vor Abreise 80 %
05 - 00 Tage vor Abreise 100 %

Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annulation.
Jeder Teilnehmer, der sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet dem Veranstalter 100 % des Arrangements.

4.1 Ersatzperson.
Müssen Sie Ihre Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten (Flug ausgenommen). Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Arrangementpreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5. Annullierung von Flugbuchungen
Bei Annullierung von Flugbuchungen gelten die Annullierungsbedingungen der Fluggesellschaft.

6. Rücktritt durch ALPIN TRAVEL
Wird ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter - auch sehr kurzfristig - vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages, abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene Versicherungen und/oder allfälliger Visakosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

6.1 Mindest-Teilnehmerzahl
Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen pro Woche nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu annullieren. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7. Vorzeitige Rückreise
Wenn ein Reiseteilnehmer die Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung für nicht bezogene Leistungen. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

8. Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Es ist ausdrücklich Sache des Reiseteilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung weltweit gewährleistet ist. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reisehilfeversicherung ist in Ihrem eigenen Interesse dringend zu empfehlen.

9. Haftung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Skifahren abseits gesicherter und markierter Skipisten und Abfahrtsrouten höhere Risiken birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten Arrangements erfolgt auf eigene Gefahr. ALPIN TRAVEL GmbH und die von ihr eingesetzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann ALPIN TRAVEL GmbH nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm verlaufen. Der Erfolg hängt in erster Linie von Schnee- und Witterungsverhältnissen und von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer ab. Für die Leistungen Dritter wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Helikopter-Unternehmen, Skilifte, Bergbahnen und anderer Transportunternehmen etc. tritt ALPIN TRAVEL GmbH nur als Vermittler auf und haftet nicht für Qualität, Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen usw. Die vorliegenden Programme werden nicht im Namen einer Luftfahrtgesellschaft herausgegeben und verpflichten diese in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen gedruckten Bedingungen.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen, Unfällen, Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten, die nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance) gedeckt sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Alle Aktivitäten ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber ALPIN TRAVEL GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

10. Beanstandungen, Reklamationen
Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem Vertreter von ALPIN TRAVEL melden. Dieser wird sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens 20 Tage nach der Rückkehr von der Reise schriftlich dem Reiseveranstalter zu melden.

11. Programmänderungen
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Transportart, Fluggesellschaft, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände und/oder die Situation im Reiseland dies erfordern. Bei Programmänderungen vor Reisebeginn werden Sie sofort über die Aenderung informiert.

12. Ausfall des Flugbetriebes
Sollte der Flugbetrieb aus Gründen wie z.B. technische Probleme, Treibstoffnachschub etc. ausfallen und sollten die garantierten Höhenmeter deswegen nicht erreicht werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der nicht gefahrenen garantierten Höhenmeter im Wert der gültigen Bestimmungen. Weitere Rückforderungen sind generell ausgeschlossen.

13. Pass, Visa, Impfungen, Zoll
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Allfällig notwendige Visa besorgen wir Ihnen gegen Verrechnung der effektiven Kosten und einer Besorgungsgebühr. Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

14. Ombudsman
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsman anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweiz. Reisebranche, Postfach, 8801 Thalwil. Telefon 01 722 22 62.

15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Walenstadt.

16. Sonstiges
Im Preis eingeschlossene Leistungen sind in der Ausschreibung aufgelistet.

Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 04/2005


 
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